Buchhaltungs Behandlung Für Stornierte Aktienoptionen
Diese Website verwendet Cookies, um Ihnen einen reaktionsfähigeren und persönlichen Service zu bieten. Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich mit unserem Gebrauch von Cookies einverstanden. Bitte lesen Sie unsere Cookie-Benachrichtigung für weitere Informationen über die Cookies, die wir verwenden und wie Sie sie löschen oder sperren können. Die volle Funktionalität unserer Website wird in Ihrer Browser-Version nicht unterstützt oder Sie haben möglicherweise einen Kompatibilitätsmodus ausgewählt. Bitte deaktivieren Sie den Kompatibilitätsmodus, aktualisieren Sie Ihren Browser auf mindestens Internet Explorer 9 oder versuchen Sie es mit einem anderen Browser wie Google Chrome oder Mozilla Firefox. IFRS 2 Aktienbasierte Vergütung Quick Article Links IFRS 2 Die aktienbasierte Vergütung verpflichtet ein Unternehmen, in seinem Jahresabschluss aktienbasierte Vergütungsvorgänge (wie z. B. gewährte Aktien, Aktienoptionen oder Aktienwertsteigerungen), einschließlich Transaktionen mit Mitarbeitern oder anderen, anzuerkennen Parteien, die in bar, anderen Vermögenswerten oder Eigenkapitalinstrumenten des Unternehmens abgewickelt werden sollen. Spezielle Anforderungen werden für aktienbasierte Vergütungstransaktionen mit Barausgleich und Barausgleich sowie für diejenigen, bei denen das Unternehmen oder der Lieferant eine Auswahl von Bar - oder Eigenkapitalinstrumenten hat, enthalten. IFRS 2 wurde ursprünglich im Februar 2004 emittiert und erstmals auf Jahresperioden angewendet, die am oder nach dem 1. Januar 2005 beginnen. Geschichte des IFRS 2 G41 Diskussionspapier Bilanzierung von Aktienbasierten Vergütungen veröffentlicht Stichtag 31. Oktober 2000 Projekt zur IASB-Agenda hinzugefügt Geschichte des Projekts IASB lädt Kommentare zu G41 Diskussionspapier Bilanzierung für aktienbasierte Vergütungen Anmeldeschluss 15. Dezember 2001 Exposure Draft ED 2 Aktienbasierte Vergütung veröffentlicht Anmeldeschluss 7. März 2003 IFRS 2 Aktienbasierte Vergütung Wirksam für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2005 beginnen Exposure Draft Vesting Bedingungen und Stornierungen veröffentlicht Anmeldeschluss 2. Juni 2006 Geändert durch Ausübungsbedingungen und Stornierungen (Änderungen zu IFRS 2) Gültig für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnen, geändert durch Verbesserungen der IFRS (Umfang von IFRS 2 und überarbeiteter IFRS 3) Geltungsdauer für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Juli 2009 beginnen Geändert durch Gruppe Cash-Settled Aktienbasierte Vergütungstransaktionen Gültig für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2010 beginnen, gegliedert durch jährliche Verbesserungen der IFRS 20102012 Zyklus (Definition der Ausübungsbedingungen) Perioden, die am oder nach dem 1. Juli 2014 beginnen, gegliedert durch Klassifizierung und Bewertung von aktienbasierten Vergütungsvorgängen (Änderungen zu IFRS 2) Gültig für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen Interne Verpflichtungen Änderungen im Zusammenhang mit der Zusammenfassung Zusammenfassung IFRS 2 Im Juni 2007 wurde die Deloitte IFRS Global Office veröffentlichte eine aktualisierte Version unseres IAS Plus Leitfadens für IFRS 2 Aktienbasierte Vergütung 2007 (PDF 748k, 128 Seiten). Der Leitfaden erklärt nicht nur die detaillierten Bestimmungen von IFRS 2, sondern befasst sich auch mit seiner Anwendung in vielen praktischen Situationen. Wegen der Komplexität und Vielfalt der anteilsbasierten Vergütungspreise in der Praxis ist es nicht immer möglich, endgültig zu sein, was die richtige Antwort ist. Doch in diesem Leitfaden teilt Deloitte mit Ihnen unseren Ansatz, Lösungen zu finden, von denen wir glauben, dass sie dem Ziel des Standards entsprechen. Sonderausgabe unseres IAS Plus-Newsletters In einer Sonderausgabe unseres IAS Plus-Newsletters (PDF 49k) finden Sie eine vierseitige Zusammenfassung von IFRS 2. Definition der aktienbasierten Vergütung Eine aktienbasierte Vergütung ist eine Transaktion, bei der das Unternehmen Waren oder Dienstleistungen entweder als Gegenleistung für seine Eigenkapitalinstrumente oder durch Aufschluss von Verbindlichkeiten für Beträge auf der Grundlage des Preises der Aktien oder anderer Eigenkapitalinstrumente des Unternehmens erhält . Die Rechnungslegungsvorschriften für die aktienbasierte Vergütung richten sich nach der Abwicklung der Transaktion, dh durch die Ausgabe von (a) Eigenkapital, (b) Bargeld oder (c) Eigenkapital oder Barmittel. Das Konzept der aktienbasierten Vergütungen ist breiter als Mitarbeiteraktienoptionen. IFRS 2 umfasst die Ausgabe von Aktien oder Aktienberechtigungen im Gegenzug für Dienstleistungen und Waren. Beispiele für Posten, die in den Anwendungsbereich von IFRS 2 einbezogen sind, sind Aktienwertsteigerungsrechte, Mitarbeiterbeteiligungspläne, Mitarbeiterbeteiligungspläne, Aktienoptionspläne und Pläne, in denen die Ausgabe von Aktien (oder Aktienrechte) von markt - oder nicht marktbezogenen Anteilen abhängen kann Bedingungen. IFRS 2 gilt für alle Gesellschaften. Es gibt keine Freistellung für private oder kleinere Einheiten. Darüber hinaus fallen Tochtergesellschaften, die ihre Eltern oder Tochtergesellschaften als Gegenleistung für Waren oder Dienstleistungen betreiben, im Rahmen des Standards. Es gibt zwei Befreiungen zum allgemeinen Geltungsbereich: Erstens ist die Ausgabe von Aktien eines Unternehmenszusammenschlusses nach IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüssen zu bilanzieren. Es ist jedoch darauf zu achten, dass aktienbasierte Vergütungen im Zusammenhang mit dem Erwerb von denen im Zusammenhang mit fortgeführten Arbeitnehmerdiensten unterschieden werden. Zweitens nennt IFRS 2 nicht auf aktienbasierte Vergütungen im Rahmen der Absätze 8-10 des IAS 32 Finanzinstrumente: Darstellung. Oder Absätze 5-7 von IAS 39 Finanzinstrumente: Anerkennung und Bewertung. Daher sollten IAS 32 und IAS 39 für Rohstoff-basierte Derivatkontrakte angewendet werden, die in Aktien oder Aktienberechtigungen abgerechnet werden können. IFRS 2 gilt nicht für aktienbasierte Vergütungstransaktionen, außer für den Erwerb von Waren und Dienstleistungen. Dividendenausschüttungen, der Erwerb eigener Aktien und die Emission von zusätzlichen Aktien liegen daher außerhalb des Umfangs. Anerkennung und Bewertung Die Ausgabe von Aktien oder Aktienanteilen erfordert eine Erhöhung des Bestandteils des Eigenkapitals. IFRS 2 verlangt, dass die Verrechnungseinlagen als Aufwand erfasst werden, wenn die Zahlung für Waren oder Dienstleistungen keine Vermögenswerte darstellt. Der Aufwand ist zu erkennen, wenn die Waren oder Dienstleistungen verbraucht werden. Zum Beispiel würde die Ausgabe von Aktien oder Rechten an Aktien, um Inventar zu erwerben, als eine Erhöhung des Inventars präsentiert werden und würde nur einmal, wenn das Inventar verkauft oder beeinträchtigt wird. Bei der Ausgabe von voll ausgeschütteten Aktien oder Aktienanteilen wird davon ausgegangen, dass sie sich auf die verspätete Leistung beziehen, so dass der volle Betrag des beizulegenden Zeitwerts des Zuschusses sofort ergebniswirksam ist. Die Ausgabe von Aktien an Mitarbeiter mit etwa dreijähriger Wartezeit gilt als Dienstleistung über die Sperrfrist. Daher ist der beizulegende Zeitwert der aktienbasierten Vergütung, der zum Zeitpunkt der Gewährung bestimmt wurde, über die Sperrfrist zu erfassen. Grundsätzlich entspricht der Gesamtaufwand aus aktienbasierten Vergütungen mit Eigenkapitalanteilen dem Vielfachen der Gesamtinstrumente, die der Wert und der beizulegende Zeitwert dieser Instrumente entspricht. Kurz gesagt, es ist auftauchen, um zu reflektieren, was während der Wartezeit geschieht. Wenn jedoch die aktienbasierte Vergütung auf aktienbasierte Vergütung eine marktbezogene Ertragslage aufweist, wäre der Aufwand weiterhin zu erfassen, wenn alle anderen Ausübungsbedingungen erfüllt sind. Das folgende Beispiel veranschaulicht eine typische aktienbasierte aktienbasierte Vergütung. Abbildung Anerkennung der Mitarbeiterbeteiligungsberechtigung Die Gesellschaft gewährt am 1. Januar 20X5 insgesamt 100 Aktienoptionen an 10 Mitglieder ihrer Geschäftsleitung (jeweils 10 Optionen). Diese Optionen bestehen am Ende eines Dreijahreszeitraums. Die Gesellschaft hat festgestellt, dass jede Option einen beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt der Gewährung von 15 hat. Die Gesellschaft erwartet, dass alle 100 Optionen wohnen werden und daher den folgenden Eintrag am 30. Juni 20X5 - das Ende des ersten Halbjahreszwischenberichtes, aufzeichnet Periode. Dr. Aktienoptionsaufwand (90 15) 6 Perioden 225 pro Periode. 225 4 250250250 150 Abhängig von der Art der aktienbasierten Vergütung kann der beizulegende Zeitwert durch den Wert der Aktien oder Rechte an aufgegebenen Aktien oder durch den Wert der erhaltenen Waren oder Dienstleistungen bestimmt werden: Allgemeines Fair Value-Bewertungsprinzip. Grundsätzlich sind Transaktionen, bei denen Waren oder Dienstleistungen als Gegenleistung für Eigenkapitalinstrumente des Unternehmens erhalten werden, zum beizulegenden Zeitwert der erhaltenen Waren oder Dienstleistungen zu bewerten. Nur wenn der beizulegende Zeitwert der Waren oder Dienstleistungen nicht zuverlässig ermittelt werden kann, wäre der beizulegende Zeitwert der gewährten Eigenkapitalinstrumente zu verwenden. Messung von Mitarbeiteraktienoptionen. Für Transaktionen mit Mitarbeitern und anderen, die ähnliche Dienstleistungen erbringen, ist das Unternehmen verpflichtet, den beizulegenden Zeitwert der gewährten Eigenkapitalinstrumente zu messen, da es in der Regel nicht möglich ist, den beizulegenden Zeitwert der erhaltenen Mitarbeiterleistungen zuverlässig abzuschätzen. Wann messen Fair Value - Optionen. Für Transaktionen, die zum beizulegenden Zeitwert der gewährten Eigenkapitalinstrumente (wie zB Transaktionen mit Mitarbeitern) bewertet werden, ist der beizulegende Zeitwert zum Stichtag zu schätzen. Bei der Messung des beizulegenden Zeitwertes - Waren und Dienstleistungen. Bei Transaktionen, die zum beizulegenden Zeitwert der erhaltenen Waren oder Dienstleistungen bewertet werden, ist der beizulegende Zeitwert zum Zeitpunkt des Eingangs dieser Waren oder Dienstleistungen zu schätzen. Messanleitung Für Waren oder Dienstleistungen, die unter Bezugnahme auf den beizulegenden Zeitwert der gewährten Eigenkapitalinstrumente bewertet werden, bestimmt IFRS 2, dass im Allgemeinen bei der Schätzung des beizulegenden Zeitwerts der Aktien oder Optionen zum jeweiligen Bewertungsdatum (wie in der Zeichnung angegeben über). Stattdessen werden die Ausübungsbedingungen berücksichtigt, indem die Anzahl der bei der Bewertung des Transaktionsbetrags enthaltenen Eigenkapitalinstrumente angepasst wird, so dass letztlich der Betrag, der für die als Gegenleistung für die gewährten Eigenkapitalinstrumente erhaltenen Beträge erfasst wird, auf der Anzahl der Eigenkapitalquoten beruht Instrumente, die schließlich weste. Mehr Messanleitung IFRS 2 verlangt, dass der beizulegende Zeitwert der gewährten Eigenkapitalinstrumente, sofern verfügbar, auf Marktpreisen basiert und die Bedingungen berücksichtigt, unter denen diese Eigenkapitalinstrumente gewährt wurden. In Abwesenheit von Marktpreisen wird der beizulegende Zeitwert unter Verwendung einer Bewertungsmethode geschätzt, um zu schätzen, was der Preis dieser Eigenkapitalinstrumente am Messtermin in einer Waffenlängen-Transaktion zwischen sachverständigen, vertragswilligen Parteien gewesen wäre. Der Standard gibt nicht an, welches bestimmte Modell verwendet werden soll. Wenn der beizulegende Zeitwert nicht verlässlich ermittelt werden kann. IFRS 2 verlangt, dass der aktienbasierte Vergütungsvorgang zum beizulegenden Zeitwert für börsennotierte und nicht börsennotierte Unternehmen bewertet wird. IFRS 2 erlaubt die Verwendung von intrinsischen Wert (dh beizulegender Zeitwert der Aktien abzüglich des Ausübungspreises) in den seltenen Fällen, in denen der beizulegende Zeitwert der Eigenkapitalinstrumente nicht verlässlich ermittelt werden kann. Dies wird jedoch nicht einfach zum Zeitpunkt der Erteilung gemessen. Ein Unternehmen müsste den intrinsischen Wert zu jedem Bilanzstichtag bis zur endgültigen Abrechnung neu messen. Leistungsbedingungen IFRS 2 unterscheidet zwischen dem Umgang mit marktbasierten Leistungsbedingungen aus nicht marktüblichen Leistungsbedingungen. Marktbedingungen sind jene, die sich auf den Marktpreis eines Eigenkapitals beziehen, wie zum Beispiel die Erreichung eines bestimmten Aktienkurses oder ein bestimmtes Ziel auf der Grundlage eines Vergleichs des Aktienkurses mit einem Aktienkursindex anderer Gesellschaften. Die marktbasierten Performance-Bedingungen sind in der Fair Value-Bewertung des Zuschusses enthalten (in ähnlicher Weise werden bei der Bewertung nichtwahrende Bedingungen berücksichtigt). Der beizulegende Zeitwert der Eigenkapitalinstrumente wird jedoch nicht angepasst, um nicht marktbasierte Leistungsmerkmale zu berücksichtigen - dies wird stattdessen durch die Anpassung der Anzahl der in die Bewertung des aktienbasierten Vergütungsvorgangs enthaltenen Eigenkapitalinstrumente berücksichtigt Bereinigt jede Periode bis zu dem Zeitpunkt, in dem die Eigenkapitalinstrumente bestehen. Anmerkung: Jährliche Verbesserungen der IFRS 20102012 Zyklus ändert sich die Definitionen der Ausübungsbedingung und Marktbedingung und fügt Definitionen für Leistungszustand und Servicebedingung hinzu (die zuvor Teil der Definition der Westebedingung waren). Die Änderungen sind für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Juli 2014 beginnen. Änderungen, Stornierungen und Abfindungen Die Feststellung, ob eine Änderung der Geschäftsbedingungen eine Auswirkung auf den erfassten Betrag hat, hängt davon ab, ob der beizulegende Zeitwert der neuen Instrumente größer ist Als der beizulegende Zeitwert der ursprünglichen Instrumente (beide am Änderungsdatum bestimmt). Eine Änderung der Bedingungen, unter denen Eigenkapitalinstrumente gewährt wurden, kann sich auf die Aufwendungen auswirken, die erfasst werden. IFRS 2 verdeutlicht, dass die Anleitung zu Änderungen auch für nach ihrem Ausübungszeitpunkt modifizierte Instrumente gilt. Ist der beizulegende Zeitwert der neuen Instrumente mehr als der beizulegende Zeitwert der Altinstrumente (z. B. durch Herabsetzung des Ausübungspreises oder Ausgabe von Zusatzinstrumenten), so wird der inkrementelle Betrag über die verbleibende Ausübungsperiode in ähnlicher Weise wie das Original erfasst Menge. Wenn die Änderung nach der Wartezeit erfolgt, wird der inkrementelle Betrag sofort erkannt. Ist der beizulegende Zeitwert der neuen Instrumente geringer als der beizulegende Zeitwert der Altinstrumente, so ist der ursprüngliche beizulegende Zeitwert der gewährten Eigenkapitalinstrumente so zu verstehen, als wäre die Änderung niemals eingetreten. Die Annullierung oder Abwicklung von Eigenkapitalinstrumenten wird als Beschleunigung der Sperrfrist bilanziert, weshalb jeder nicht anerkannte Betrag, der ansonsten erhoben worden wäre, sofort erkannt werden sollte. Zahlungen, die mit der Kündigung oder Abwicklung (bis zum beizulegenden Zeitwert der Eigenkapitalinstrumente) vorgenommen wurden, sind als Rückkauf einer Beteiligung zu bilanzieren. Eine über den beizulegenden Zeitwert der gewährten Eigenkapitalinstrumente hinausgehende Zahlung wird als Aufwand erfasst. Neue gewährte Eigenkapitalinstrumente können als Ersatz für stornierte Eigenkapitalinstrumente identifiziert werden. In diesen Fällen werden die Ersatz-Eigenkapitalinstrumente als Änderung bilanziert. Der beizulegende Zeitwert der Ersatz-Eigenkapitalinstrumente wird zum Stichtag bestimmt, während der beizulegende Zeitwert der stornierten Instrumente zum Zeitpunkt der Kündigung ermittelt wird, abzüglich etwaiger Barauszahlungen bei Annullierung, die als Abzug vom Eigenkapital erfasst werden. Offenlegung Erforderliche Angaben beinhalten: Art und Umfang der aktienbasierten Vergütungsregelungen, die während des Zeitraums bestanden, in dem der beizulegende Zeitwert der erhaltenen Waren oder Dienstleistungen oder der beizulegende Zeitwert der gewährten Eigenkapitalinstrumente während des Zeitraums die Wirkung der Aktie ermittelt wurde - basierte Zahlungsvorgänge für die Periodenerlöse und die Vermögenslage des Unternehmens. Gültigkeitsdatum IFRS 2 ist für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2005 beginnen. Eine frühere Anwendung wird gefördert. Übergang Alle nach dem 7. November 2002 gewährten aktienbasierten Vergütungen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 2 noch nicht in Kraft getreten sind, werden nach IFRS 2 bilanziert. Entitäten sind zulässig und ermutigt, aber nicht erforderlich Diese IFRS zu anderen Stipendien von Eigenkapitalinstrumenten, wenn (falls nur) das Unternehmen zuvor den beizulegenden Zeitwert der nach IFRS 2 ermittelten Eigenkapitalinstrumente öffentlich bekannt gegeben hat. Die nach IAS 1 dargestellten Vergleichsinformationen werden für alle Stipendien von Eigenkapitalinstrumente, auf die die Anforderungen von IFRS 2 angewendet werden. Die Anpassung, die dieser Veränderung entspricht, wird in der Eröffnungsbilanz der Gewinnrücklagen für den frühesten Zeitraum dargestellt. IFRS 2 ändert Ziffer 13 des IFRS 1 erstmalige Annahme von International Financial Reporting Standards, um eine Freistellung für aktienbasierte Vergütungstransaktionen hinzuzufügen. Ähnlich wie bei Unternehmen, die IFRS bereits anwenden, müssen die Erstanwender IFRS 2 für aktienbasierte Vergütungstransaktionen am oder nach dem 7. November 2002 anwenden. Darüber hinaus ist ein Erstanwender nicht verpflichtet, IFRS 2 auf aktienbasierte Vergütungen anzuwenden Nach dem 7. November 2002, die vor dem späteren Zeitpunkt des Übergangs auf IFRS und (b) 1. Januar 2005 bestanden hat. Ein Erstanwender kann die Anwendung von IFRS 2 früher nur dann anwenden, wenn er den beizulegenden Zeitwert der Gesellschaft öffentlich bekannt gegeben hat Aktienbasierte Vergütungen, die zum Bewertungsstichtag gemäß IFRS 2 ermittelt wurden. Unterschiede zu FASB-Statement 123 Überarbeitet 2004 Im Dezember 2004 veröffentlichte das US-FASB die FASB-Erklärung 123 (überarbeitet 2004) Aktienbasierte Vergütung. Die Aussage 123 (R) sieht vor, dass die Entschädigungskosten für aktienbasierte Vergütungsgeschäfte im Jahresabschluss erfasst werden. Klicken Sie auf FASB Pressemitteilung (PDF 17k). Deloitte (USA) hat eine Sonderausgabe des Heads Up Newsletters veröffentlicht, in der die wichtigsten Konzepte der FASB Statement Nr. 123 (R) zusammengefasst sind. Klicken Sie hier, um den Heads Up Newsletter herunterzuladen (PDF 292k). Während die Aussage 123 (R) weitgehend mit IFRS 2 übereinstimmt, bleiben einige Unterschiede bestehen, wie in einem QampA-Dokument FASB, das zusammen mit der neuen Statement: Q22 ausgegeben wird, beschrieben wird. Ist die Aussage mit den International Financial Reporting Standards konvergent Die Statement ist weitgehend konvergent mit dem International Financial Reporting Standard (IFRS) 2, Aktienbasierte Vergütung. Die Aussage und IFRS 2 haben das Potential, sich nur in wenigen Bereichen zu unterscheiden. Im Folgenden werden die wichtigsten Bereiche kurz beschrieben. IFRS 2 erfordert die Verwendung der modifizierten Zuschusstermin-Methode für aktienbasierte Vergütungsvereinbarungen mit Arbeitslosen. Im Gegensatz dazu verlangt die Ausgabe 96-18, dass die Stipendien von Aktienoptionen und sonstigen Eigenkapitalinstrumenten an die Arbeitslosen am Anfang des (1) des Zeitpunkts, an dem eine Leistungsverpflichtung der Gegenpartei zur Erzielung der Eigenkapitalinstrumente erreicht wird, gemessen wird oder (2) Das Datum, an dem die Leistung der Gegenpartei abgeschlossen ist. IFRS 2 enthält strengere Kriterien für die Feststellung, ob ein Mitarbeiterbeteiligungsplan kompensatorisch ist oder nicht. Infolgedessen werden einige Mitarbeiterbeteiligungspläne, für die IFRS 2 die Anerkennung von Entschädigungskosten erfordert, nicht berücksichtigt, um die Entschädigungskosten im Rahmen der Erklärung zu begründen. IFRS 2 wendet dieselben Bewertungsanforderungen an Mitarbeiterbeteiligungsoptionen an, unabhängig davon, ob der Emittent eine öffentliche oder eine nichtöffentliche Einrichtung ist. Die Aussage verlangt, dass ein nicht öffentliches Unternehmen seine Optionen und ähnliche Eigenkapitalinstrumente auf der Grundlage ihres beizulegenden Zeitwerts berücksichtigt, es sei denn, es ist nicht praktikabel, die erwartete Volatilität des Aktienkurses zu bewerten. In dieser Situation ist das Unternehmen verpflichtet, seine Aktienoptionen und ähnliche Instrumente mit einem Wert zu bewerten, der die historische Volatilität eines geeigneten Branchensektors verwendet. In steuerlichen Gerichtsbarkeiten wie den Vereinigten Staaten, in denen der Zeitwert der Aktienoptionen grundsätzlich nicht steuerlich abzugsfähig ist, verlangt IFRS 2, dass keine latenten Steueransprüche für die Entschädigungskosten im Zusammenhang mit dem Zeitwertbestandteil des beizulegenden Zeitwertes eines vergeben. Ein latenter Steueranspruch wird nur dann erfasst, wenn die Aktienoptionen einen intrinsischen Wert haben, der steuerlich abzugsfähig wäre. Daher wird ein Unternehmen, das eine Anleihe-Aktien-Option an einen Mitarbeiter im Austausch für Dienstleistungen gewährt, keine Steuereffekte anerkennen, bis diese Auszeichnung im Geld ist. Im Gegensatz dazu erfordert die Erklärung die Anerkennung eines latenten Steueranspruchs auf der Grundlage des beizulegenden Zeitwertes der Vergabe. Die Auswirkungen der nachfolgenden Senkung des Aktienkurses (oder mangelnder Erhöhung) spiegeln sich nicht in der Bilanzierung des latenten Steueranspruchs wider, bis die entsprechenden Vergütungskosten steuerlich erfasst werden. Die Auswirkungen von Folgeerhöhungen, die überschüssige Steuervorteile generieren, werden erfasst, wenn sie die zu zahlenden Steuern beeinflussen. Die Erläuterung erfordert einen Portfoliounternehmen zur Ermittlung von überhöhten Steuervorteilen von Eigenkapitalrenditen im eingezahlten Kapital, die zur Aufrechnung von latenten Steueransprüchen zur Verfügung stehen, während IFRS 2 einen individuellen Instrumentenansatz erfordert. So werden bei der Ermittlung des Jahresüberschusses nach IFRS 2 einige Abschreibungen auf aktive latente Steuern erfasst, die in der Kapitalrücklage erfasst werden. Die Unterschiede zwischen der Aussage und IFRS 2 können künftig weiter reduziert werden, wenn der IASB Und FASB prüfen, ob sie weitere Arbeiten zur weiteren Konvergierung ihrer jeweiligen Rechnungslegungsstandards auf aktienbasierte Vergütung vornehmen müssen. März 2005: SEC Personal Accounting Bulletin 107 Am 29. März 2005 veröffentlichten die Mitarbeiter der US Securities and Exchange Commission das Personal Accounting Bulletin 107, die sich mit Bewertungen und anderen Rechnungslegungsfragen für aktienbasierte Vergütungsregelungen von öffentlichen Gesellschaften unter der FASB-Erklärung 123R Share-Based befasste Zahlung. Für die öffentlichen Gesellschaften sind die Bewertungen nach Statement 123R ähnlich denen nach IFRS 2 Aktienbasierte Vergütung. Die SAB 107 stellt eine Orientierung im Zusammenhang mit dem aktienbasierten Zahlungsverkehr mit Arbeitslosen, dem Übergang vom nichtöffentlichen zum öffentlichen Stellenstatus, Bewertungsmethoden (einschließlich Annahmen wie erwarteter Volatilität und erwarteter Laufzeit), der Bilanzierung bestimmter rückzahlbarer Finanzinstrumente, die unter aktienbasierten Vergütungen ausgegeben werden, dar Vereinbarungen, die Einstufung von Entschädigungskosten, Non-GAAP-Finanzmaßnahmen, erstmalige Anwendung der Statement 123R in einer Zwischenperiode, Kapitalisierung von Entschädigungskosten im Zusammenhang mit aktienbasierten Vergütungsregelungen, die die Ertragsteuereffekte der aktienbasierten Vergütungsregelungen berücksichtigen Über die Annahme von Statement 123R, die Änderung der Mitarbeiteraktienoptionen vor der Verabschiedung der Statement 123R und die Offenlegungen in der Managements Discussion and Analysis (MDampA) nach der Annahme der Statement 123R. Eine der Interpretationen in SAB 107 ist, ob es Unterschiede zwischen der Aussage 123R und dem IFRS 2 gibt, die zu einer Abstimmungsposition führen würden: Frage: Liegt der Mitarbeiter an, dass es Unterschiede in den Bewertungsbestimmungen für aktienbasierte Vergütungsregelungen mit Mitarbeitern im Rahmen der International Accounting gibt Standards Board International Financial Reporting Standard 2, Aktienbasierte Vergütung (IFRS 2) und Statement 123R, die zu einem Überleitungsposten unter Punkt 17 oder 18 des Formulars 20-F führen würde Interpretive Response: Die Mitarbeiter sind der Auffassung, dass die Anwendung der IFRS-Leitlinien erfolgt 2 hinsichtlich der Bewertung von Mitarbeiterbeteiligungsoptionen würde im Allgemeinen eine Fair Value-Bewertung zur Folge haben, die mit dem in Statement 123R festgelegten Fair Value-Objektiv übereinstimmt. Dementsprechend ist das Personal der Auffassung, dass die Anwendung der Statement 123Rs-Messungsrichtlinie generell nicht zu einer Abstimmungsposition führen würde, die gemäß Artikel 17 oder 18 des Formulars 20-F für einen ausländischen privaten Emittenten gemeldet werden muss, der die Bestimmungen von IFRS 2 für Aktien erfüllt hat - basierte Zahlungsverkehr mit Mitarbeitern. Allerdings erinnert das Personal an ausländische private Emittenten, dass es gewisse Unterschiede zwischen den Leitlinien in IFRS 2 und Statement 123R gibt, die zu einer Vereinbarkeit von Posten führen können. Fußnoten ausgelassen Klicken zum Download: März 2005: Bär, Stearns Studie über Auswirkungen der Ausgabenoptionen in den USA Wenn US-amerikanische Unternehmen im Jahr 2004 aufgefordert wurden, Mitarbeiteraktienoptionen zu erwerben, wie dies nach FASB-Statement 123R Aktienbasierte Vergütung erforderlich ist Beginnend im dritten Quartal 2005: Der ausgewiesene Jahresüberschuss aus dem laufenden Geschäft der SampP 500-Gesellschaften 2004 wurde um 5 verringert, und 2004 wurde das NASDAQ 100-Ergebnis nach Steuern von fortgeführten Aktivitäten um 22 reduziert Sind die wichtigsten Ergebnisse einer Studie, die von der Equity Research Group bei Bear, Stearns amp Co. Inc. durchgeführt wurde. Der Zweck der Studie ist es, Investoren zu helfen, die Auswirkungen zu bewerten, die die Anteile der Aktienoptionen auf das Ergebnis von US-amerikanischen Unternehmen im Jahr 2005 beziehen werden. Die Bear-, Stearns-Analyse basierte auf den Aktienoptionen von 2004 in den zuletzt eingereichten 10Ks von Gesellschaften, die SampP 500 und NASDAQ 100 Bestandteile zum 31. Dezember 2004 waren. Ausstellungen in der Studie präsentieren die Ergebnisse nach Unternehmen, nach Sektoren und nach Industrie. Die Besucher von IAS Plus sind wahrscheinlich interessant zu finden, weil die Anforderungen von FAS 123R für öffentliche Unternehmen denen von IFRS 2 sehr ähnlich sind. Wir bedanken uns bei Bear, Stearns für die Erlaubnis, die Studie über IAS Plus zu veröffentlichen. Der Bericht bleibt copyright Bär, Stears amp Co. Inc. alle Rechte vorbehalten. Klicken Sie hier, um herunterzuladen 2004 Einnahmen Auswirkung von Aktienoptionen auf dem SampP 500 amp NASDAQ 100 Einnahmen (PDF 486k). November 2005: Standardverstärker Poors Studie über Auswirkungen der Ausgabenoptionen Im November 2005 veröffentlichte Standardverstärker Poors einen Bericht über die Auswirkung der Aufwandsoptionen auf die SampP 500-Gesellschaften. FAS 123 (R) erfordert die Aufteilung der Aktienoptionen (obligatorisch für die meisten SEC-Registranten im Jahr 2006). IFRS 2 ist nahezu identisch mit FAS 123 (R). SampP gefunden: Optionsaufwand reduziert SampP 500 Ergebnis um 4.2. Informationstechnologie ist am stärksten betroffen, die Ertragssteigerung um 18. PE-Verhältnisse für alle Sektoren wird erhöht, wird aber unterhalb der historischen Durchschnittswerte bleiben. Die Auswirkung der Optionsaufwendungen auf den Standard-Verstärker Poors 500 wird spürbar sein, aber in einem Umfeld von Rekordgewinnen, hohen Margen und historisch niedrigen operativen Kurs-Gewinn-Verhältnissen ist der Index in der besten Position in Jahrzehnten, um den zusätzlichen Aufwand zu absorbieren . SampP nimmt bei den Unternehmen, die versuchen, das Ergebnis zu betonen, vor Abzug der Aktienoptionskosten und mit den Analysten, die die Optionsausgaben ignorieren, Der Bericht betont, dass: Standard-Verstärker Poors gehören und berichten Option Aufwand in all seinen Ertragswerten, über alle seine Geschäftsfelder. Dies beinhaltet den Betrieb, wie berichtet und Kern, und gilt für seine analytische Arbeit in den SampP Domestic Indizes, Stock Reports sowie seine Vorwärtsschätzungen. Es umfasst alle seine elektronischen Produkte. Die Investment-Community profitiert, wenn es klare und konsistente Informationen und Analysen hat. Eine konsequente Ertragsmethodik, die auf anerkannten Rechnungslegungsstandards und - verfahren aufbaut, ist ein wichtiger Bestandteil der Investition. Durch die Unterstützung dieser Definition trägt Standard-Verstärker Poors zu einem zuverlässigeren Investitionsumfeld bei. Die aktuelle Debatte über die Darstellung von Ertragsunternehmen, die Optionsaufwendungen ausschließt, die im Allgemeinen als Non-GAAP-Erträge bezeichnet werden, spricht mit dem Kern der Corporate Governance. Darüber hinaus werden viele Equity-Analysten ermutigt, ihre Schätzungen auf Non-GAAP-Einnahmen zu stützen. Während wir nicht erwarten, eine Wiederholung der EBBS (Earnings Before Bad Stuff) Pro-Forma-Einnahmen von 2001, die Fähigkeit, Fragen und Sektoren zu vergleichen, hängt von einem akzeptierten Satz von Rechnungslegungsvorschriften von allen beobachtet. Um informierte Anlageentscheidungen zu treffen, benötigt die Investitionsgemeinschaft Daten, die den anerkannten Rechnungslegungsverfahren entsprechen. Von noch mehr Besorgnis ist der Einfluss, den diese alternative Präsentation und Berechnungen auf das reduzierte Niveau des Glaubens haben könnte und vertrauen Investoren in die Unternehmensberichterstattung. Die Corporate-Governance-Ereignisse der letzten zwei Jahre haben das Vertrauen vieler Investoren erodiert, Vertrauen, das Jahre dauern wird, um zurück zu kommen. In einer Ära des sofortigen Zugangs und sorgfältig skripten Investor Releases, ist Vertrauen jetzt ein wichtiges Thema. Januar 2008: Änderung von IFRS 2 zur Klärung von Ausübungsbedingungen und Stornierungen Am 17. Januar 2008 veröffentlichte das IASB endgültige Änderungen der IFRS 2 Aktienbasierte Vergütung, um die Bedingungen für die Ausübungsbedingungen und Stornierungen wie folgt zu klären: Ausübungsbedingungen sind nur Dienstbedingungen und Leistungsbedingungen . Weitere Merkmale einer aktienbasierten Vergütung sind keine Voraussetzungen. Nach IFRS 2 sind die Merkmale einer aktienbasierten Vergütung, die keine Veräußerungsbedingungen darstellen, in den Erwerbsdatum beizulegender Zeitwert der aktienbasierten Vergütung einbezogen. Der beizulegende Zeitwert beinhaltet auch marktbezogene Ausübungsbedingungen. Alle Stornierungen, ob durch das Unternehmen oder durch andere Parteien, sollten die gleiche Buchhaltung Behandlung erhalten. Nach IFRS 2 wird eine Streichung von Eigenkapitalinstrumenten als Beschleunigung der Sperrfrist bilanziert. Daher wird jeder nicht anerkannte Betrag, der ansonsten erhoben wurde, sofort erkannt. Zahlungen, die mit der Kündigung (bis zum beizulegenden Zeitwert der Eigenkapitalinstrumente) erfolgt, werden als Rückkauf von Beteiligungen bilanziert. Eine über den beizulegenden Zeitwert der gewährten Eigenkapitalinstrumente hinausgehende Zahlung wird als Aufwand erfasst. Der Vorstand hat den Änderungsantrag in einem Exposure-Entwurf am 2. Februar 2006 vorgeschlagen. Der Änderungsantrag gilt für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnen, wobei die vorherige Anwendung zulässig ist. Deloitte hat eine Sonderausgabe unseres IAS Plus-Newsletters veröffentlicht, in der die Änderungen zu IFRS 2 für Ausübungsbedingungen und Stornierungen (PDF 126k) erläutert werden. Juni 2009: IASB setzt IFRS 2 für konzernbasierte aktienbasierte Vergütungsgeschäfte zurück, zieht IFRICs 8 und 11 zurück Am 18. Juni 2009 hat das IASB Änderungen an IFRS 2 Aktienbasierte Vergütungen veröffentlicht, die die Bilanzierung von Konzern - Basierten Zahlungsverkehr. Die Änderungsanträge verdeutlichen, wie eine einzelne Tochtergesellschaft in einer Gruppe in ihrem eigenen Jahresabschluss einige aktienbasierte Vergütungsregelungen berücksichtigen sollte. In diesen Vereinbarungen erhält die Tochtergesellschaft Waren oder Dienstleistungen von Mitarbeitern oder Lieferanten, aber ihr Mutterunternehmen oder ein anderes Unternehmen in der Gruppe muss diese Lieferanten bezahlen. Die Änderungsanträge machen deutlich, dass: ein Unternehmen, das Waren oder Dienstleistungen in einer aktienbasierten Vergütungsvereinbarung erhält, für die Waren oder Dienstleistungen verantwortlich ist, unabhängig davon, welches Unternehmen in der Gruppe die Transaktion abwickelt, und unabhängig davon, ob die Transaktion in Aktien oder in bar abgewickelt wird . In IFRS 2 hat eine Gruppe die gleiche Bedeutung wie in IAS 27 Konzern - und separate Einzelabschlüsse. Das heißt, es umfasst nur ein Elternteil und seine Tochtergesellschaften. Die Änderungen zu IFRS 2 enthalten auch die zuvor in IFRIC 8 enthaltenen Leitlinien. IFRS 2 und IFRIC 11 IFRS 2Group - und Treasury-Aktiengeschäfte. Infolgedessen hat der IASB IFRIC 8 und IFRIC 11 zurückgezogen. Die Änderungen sind für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2010 beginnen und nachträglich anzuwenden sind. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Klicken Sie auf IASB Pressemitteilung (PDF 103k). Juni 2016: IASB verdeutlicht die Klassifizierung und Bewertung von aktienbasierten Vergütungsgeschäften Am 20. Juni 2016 veröffentlichte der International Accounting Standards Board (IASB) endgültige Änderungen zu IFRS 2, die die Klassifizierung und Bewertung von aktienbasierten Vergütungsvorgängen klären: Bilanzierung von Barmitteln Verrechnete aktienbasierte Vergütungstransaktionen, die eine Performance-Bedingung beinhalten Bisher enthielt IFRS 2 keine Anhaltspunkte dafür, wie sich die Ausübungsbedingungen auf den beizulegenden Zeitwert der Verbindlichkeiten für zahlungswirksame Barausgleichszahlungen auswirken. Der IASB hat nun Anhaltspunkte für die Einführung von Rechnungslegungsvorschriften für kassenbezogene aktienbasierte Vergütungen, die demselben Ansatz entsprechen, wie er für aktienbasierte Vergütungen verwendet wird. Klassifizierung von aktienbasierten Vergütungstransaktionen mit Nettoabrechnungsmerkmalen IASB hat eine Ausnahme in IFRS 2 eingeführt, so dass eine aktienbasierte Vergütung, bei der das Unternehmen die aktienbasierte Vergütungsregelung netto abrechnet, als eigenkapital - Basierte Vergütung wäre als Eigenkapital abgerechnet worden, wenn es nicht die Nettoabrechnungsmerkmal enthalten wäre. Bilanzierung von Modifikationen von aktienbasierten Vergütungsvorgängen von barabgerechnungen bis zur Equity-Settled IFRS 2 hat sich bislang nicht genau auf Situationen eingegangen, in denen sich eine aktienbasierte Vergütung einer Barausgleichszahlungen aufgrund von Änderungen an einer aktienbasierten Vergütung anstelle von Aktien ergibt die AGB's. Der IASB hat folgende Klarstellungen hinterlegt: Bei diesen Änderungen wird die ursprüngliche Haftung, die in Bezug auf die zahlungswirksame aktienbasierte Vergütung bilanziert wird, ausgebucht und die aktienbasierte Vergütung der aktienbasierten Vergütung wird zum Änderungsdatum mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet Wurden dem Änderungsdatum zugeführt. Ein Unterschiedsbetrag zwischen dem Buchwert der Verbindlichkeit zum Änderungsdatum und dem am selben Tag im Eigenkapital erfassten Betrag wird sofort erfolgswirksam erfasst. Material auf dieser Website ist 2017 Deloitte Global Services Limited oder eine Mitgliedsfirma von Deloitte Touche Tohmatsu Limited oder einer ihrer verbundenen Unternehmen. See Legal for additional copyright and other legal information. Deloitte refers to one or more of Deloitte Touche Tohmatsu Limited, a UK private company limited by guarantee (DTTL), its network of member firms, and their related entities. DTTL and each of its member firms are legally separate and independent entities. DTTL (also referred to as Deloitte Global) does not provide services to clients. Please see deloitteabout for a more detailed description of DTTL and its member firms. Correction list for hyphenation These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line. ESOs: Accounting For Employee Stock Options By David Harper Relevance above Reliability We will not revisit the heated debate over whether companies should expense employee stock options. Allerdings sollten wir zwei Dinge aufstellen. Zunächst wollten die Experten des Financial Accounting Standards Board (FASB) seit Anfang der 90er Jahre Optionenaufwendungen verlangen. Trotz des politischen Drucks wurde der Aufwand mehr oder weniger unvermeidlich, als der International Accounting Board (IASB) es aufgrund des bewussten Konflikts zwischen den USA und den internationalen Rechnungslegungsstandards verlangte. (Für verwandte Lesung siehe die Kontroverse über Option Aufladung.) Zweitens, unter den Argumenten gibt es eine legitime Debatte über die beiden primären Qualitäten der Buchhaltung Informationen: Relevanz und Zuverlässigkeit. Die Jahresabschlüsse zeigen den relevanten Standard, wenn sie alle wesentlichen Kosten des Unternehmens enthalten - und niemand bestreitet ernsthaft, dass die Optionen Kosten sind. Die gemeldeten Kosten in den Abschlüssen erreichen den Standard der Zuverlässigkeit, wenn sie in einer unvoreingenommenen und genauen Weise gemessen werden. Diese beiden Qualitäten von Relevanz und Zuverlässigkeit stoßen häufig auf den Rechnungslegungsrahmen. Zum Beispiel werden Immobilien zu historischen Anschaffungskosten bilanziert, weil historische Kosten zuverlässiger (aber weniger relevant) als Marktwert sind - das heißt, wir können mit Zuverlässigkeit messen, wie viel wurde für den Erwerb der Immobilie ausgegeben. Gegner der Aufwendungen Priorität der Zuverlässigkeit, darauf bestehen, dass Optionskosten nicht mit gleichbleibender Genauigkeit gemessen werden können. FASB will die Relevanz priorisieren und glaubt, dass es bei der Erfassung von Kosten nahezu korrekt ist, ist wichtiger als falsch, wenn man es völlig falsch macht. Offenlegung erforderlich, aber nicht Anerkennung für jetzt Seit März 2004, die aktuelle Regel (FAS 123) erfordert Offenlegung, aber nicht Anerkennung. Dies bedeutet, dass Optionsschätzungen als Fußnote offen gelegt werden müssen, aber sie müssen nicht als Aufwand in der Gewinn - und Verlustrechnung erfasst werden, wo sie das ausgewiesene Ergebnis (Ergebnis oder Ergebnis) reduzieren würden. Dies bedeutet, dass die meisten Unternehmen tatsächlich vier Einnahmen pro Aktie (EPS) Zahlen melden - es sei denn, sie wählen freiwillig Optionen, wie Hunderte bereits getan haben: Auf der Gewinn - und Verlustrechnung: 1. Grundlegende EPS 2. Verwässerte EPS 1. Pro Forma Basic EPS 2. Pro Forma verdünnte EPS verdünnte EPS Captures einige Optionen - die, die alt und im Geld sind Eine zentrale Herausforderung bei der Berechnung von EPS ist potenzielle Verdünnung. Speziell, was machen wir mit ausstehenden, aber nicht ausgeübten Optionen, alte Optionen, die in früheren Jahren gewährt wurden, können jederzeit jederzeit in Stammaktien umgewandelt werden (dies gilt nicht nur für Aktienoptionen, sondern auch für Wandelschuldverschreibungen und einige Derivate.) Verwässert EPS versucht, diese potenzielle Verwässerung durch die Verwendung der im Folgenden dargestellten Treasury-Stock-Methode zu erfassen. Unser hypothetisches Unternehmen hat 100.000 Stammaktien hervorragend, hat aber auch 10.000 herausragende Optionen, die alle im Geld sind. Das heißt, sie wurden mit einem 7 Ausübungspreis gewährt, aber die Aktie ist seither auf 20 gestiegen: Grundlegende EPS (Nettogewinn-Stammaktien) ist einfach: 300.000 100.000 3 pro Aktie. Verwässertes EPS nutzt die Treasury-Aktie-Methode, um die folgende Frage zu beantworten: hypothetisch, wie viele Stammaktien ausstehen würden, wenn alle In-the-Money-Optionen heute ausgeübt würden. In dem oben beschriebenen Beispiel würde die Übung allein 10.000 Stammaktien an die Base. Allerdings würde die simulierte Übung die Gesellschaft mit zusätzlichen Bargeld versorgen: Ausübungserlöse von 7 pro Option zuzüglich eines Steuervorteils. Der Steuervorteil ist echtes Bargeld, weil das Unternehmen seine steuerpflichtigen Einnahmen durch die Optionen gewinnen - in diesem Fall 13 pro Option ausgeübt zu reduzieren. Warum, weil die IRS wird sammeln Steuern von den Optionen Inhaber, die ordentliche Einkommensteuer auf den gleichen Gewinn zu zahlen. (Anmerkungen beachten Sie die Steuervergünstigung bezieht sich auf nicht qualifizierte Aktienoptionen. Sogenannte Anreizaktienoptionen (ISOs) sind möglicherweise nicht steuerlich abzugsfähig für das Unternehmen, aber weniger als 20 der gewährten Optionen sind ISOs.) Lets sehen, wie 100.000 Stammaktien werden 103.900 verwässerte Aktien im Rahmen der Treasury-Aktie, die sich erinnern, basiert auf einer simulierten Übung. Wir übernehmen die Ausübung von 10.000 in-the-money-Optionen, die selbst fügt 10.000 Stammaktien der Basis hinzu. Aber das Unternehmen bekommt einen Ausübungserlös von 70.000 (7 Ausübungspreis pro Option) und einen Barabgeltungsertrag von 52.000 (13 Gewinn x 40 Steuersatz 5,20 pro Option). Das ist eine satte 12,20 Cash-Rabatt, sozusagen, pro Option für einen Gesamtrabatt von 122.000. Um die Simulation abzuschließen, gehen wir davon aus, dass das gesamte Geld für die Rücknahme von Aktien verwendet wird. Zum laufenden Preis von 20 pro Aktie kauft das Unternehmen 6.100 Aktien zurück. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Umwandlung von 10.000 Optionen nur 3.900 netto zusätzliche Aktien (10.000 Optionen umgerechnet minus 6.100 Buyback-Aktien). Hier ist die tatsächliche Formel, wo (M) aktueller Marktpreis, (E) Ausübungspreis, (T) Steuersatz und (N) Anzahl der ausgeübten Optionen: Pro Forma EPS erfasst die neuen Optionen, die während des Jahres gewährt wurden. Wir haben überprüft, wie verwässert EPS erfasst die Wirkung von ausstehenden oder alten In-the-Money-Optionen, die in den Vorjahren gewährt wurden. Aber was machen wir mit den im laufenden Geschäftsjahr gewährten Optionen, die null intrinsischen Wert haben (dh unter der Annahme, dass der Ausübungspreis dem Aktienkurs entspricht), sind aber trotzdem kostspielig, weil sie Zeitwert haben. Die Antwort ist, dass wir ein Optionen-Preismodell verwenden, um die Kosten für die Schaffung eines nicht zahlungswirksamen Aufwands zu berechnen, der das ausgewiesene Nettoeinkommen reduziert. Während die Treasury-Aktie-Methode den Nenner der EPS-Ratio erhöht, indem sie Aktien addiert, reduziert die Pro-forma-Aufwand den Zähler von EPS. (Sie können sehen, wie die Ausgaben nicht doppelt zählen, wie einige vorgeschlagen haben: verdünnte EPS beinhaltet alte Optionen Zuschüsse, während Pro-Forma-Aufwand neue Zuschüsse enthält.) Wir überprüfen die beiden führenden Modelle, Black-Scholes und Binomial, in den nächsten zwei Raten davon Serie, aber ihre Wirkung ist in der Regel zu einem fairen Wert Schätzung der Kosten, die irgendwo zwischen 20 und 50 der Aktienkurs zu produzieren. Während die vorgeschlagene Rechnungslegungsregel, die die Aufwendungen erfordert, sehr detailliert ist, ist die Überschrift beizulegender Zeitwert am Tag der Gewährung. Dies bedeutet, dass die FASB die Unternehmen dazu verpflichten muss, den beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt der Gewährung zu erfassen und zu erfassen und den Aufwand in der Gewinn - und Verlustrechnung zu erfassen. Betrachten Sie die untenstehende Abbildung mit demselben hypothetischen Unternehmen, das wir oben gesehen haben: (1) Das verwässerte EPS basiert auf der Aufteilung des bereinigten Nettogewinns von 290.000 auf eine verwässerte Aktienbasis von 103.900 Aktien. Allerdings kann unter Proforma die verdünnte Aktienbasis unterschiedlich sein. Weitere Informationen finden Sie in unserer technischen Anmerkung. Zunächst können wir sehen, dass wir noch Stammaktien und verwässerte Aktien haben, in denen verwässerte Aktien die Ausübung der zuvor gewährten Optionen simulieren. Zweitens haben wir weiter davon ausgegangen, dass im laufenden Jahr 5000 Optionen gewährt wurden. Nehmen wir an, dass unsere Modellschätzungen, dass sie 40 des 20 Aktienkurses oder 8 pro Option wert sind. Der Gesamtaufwand beträgt also 40.000. Drittens, da unsere Optionen in vier Jahren auf Klippenweste geschehen, werden wir die Kosten in den nächsten vier Jahren amortisieren. Dies ist das Bilanzierungsprinzip im Handeln: Die Idee ist, dass unser Mitarbeiter über die Wartezeit Dienstleistungen erbringt, so dass der Aufwand über diesen Zeitraum verteilt werden kann. (Obwohl wir es nicht veranschaulicht haben, dürfen Unternehmen den Aufwand im Vorgriff auf Optionsschäden aufgrund von Mitarbeiterbeendigungen reduzieren. So könnte beispielsweise ein Unternehmen vorhersagen, dass 20 der gewährten Optionen verfallen und den Aufwand entsprechend senken.) Unser aktueller Jahresabschluss Aufwendungen für die Optionen Zuschuss ist 10.000, die ersten 25 der 40.000 Kosten. Unser bereinigter Jahresüberschuss beträgt daher 290.000. Wir teilen dies in beide Stammaktien und verwässerte Aktien, um den zweiten Satz von Pro-Forma-EPS-Nummern zu produzieren. Diese müssen in einer Fußnote offen gelegt werden und werden voraussichtlich für die Geschäftsjahre, die nach dem 15. Dezember 2004 beginnen, eine Anerkennung (in der Körperschaft der Gewinn - und Verlustrechnung) erfordern. Eine endgültige technische Anmerkung für die Brave Es gibt eine Technik, die einige Erwähnung verdient: Wir haben die gleiche verwässerte Aktienbasis für beide verdünnten EPS-Berechnungen verwendet (gemeldeten verdünnten EPS und pro forma verdünnten EPS). Technisch wird unter Pro-forma-verwässertem ESP (Posten iv auf dem obigen Finanzbericht) die Aktienbasis um die Anzahl der Aktien erhöht, die mit dem nicht amortisierten Vergütungsaufwand erworben werden konnten (dh zusätzlich zu den Ausübungserlösen und der Steuervorteil). Daher wurden im ersten Jahr, da nur 10.000 der 40.000 Optionskosten belastet wurden, die anderen 30.000 hypothetisch weitere 1.500 Aktien (30.000 20) zurückkaufen können. Dies - im ersten Jahr - produziert eine Gesamtzahl der verwässerten Aktien von 105.400 und verdünnte EPS von 2,75. Aber im vierten Jahr wäre alles andere gleich, die 2.79 oben wäre richtig, da wir schon die 40.000 € bezahlt hätten. Denken Sie daran, dies gilt nur für die Pro-Forma verdünnte EPS, wo wir sind Ausgaben Optionen in der Zähler Fazit Aufwarten Optionen ist nur ein Best-Bemühungen Versuch, Optionen Kosten zu schätzen. Die Befürworter haben Recht zu sagen, dass Optionen eine Kosten sind, und das Zählen etwas ist besser als nichts zu zählen. Aber sie können nicht behaupten, dass die Kostenvoranschläge genau sind. Betrachten wir unsere Firma oben. Was passiert, wenn die Lager-Taube bis zum 6. nächsten Jahr und blieb dort Dann die Optionen wäre völlig wertlos, und unsere Kosten Schätzungen würde sich als deutlich übertrieben, während unsere EPS würde untertrieben werden. Conversely, if the stock did better than expected, our EPS numbers wouldve been overstated because our expense wouldve turned out to be understated. The following article is adapted and reprinted from the MampA Tax Report, Vol. 9, No. 10, May 2001, Panel Publishers, New York, NY. TREATMENT OF OPTIONS IN MampA DEALS By Robert W. Wood, San Francisco The real interesting question to MampA Tax Report subscribers ought to be how NSOs and ISOs are treated in transactions. If one sets aside as a subset the golden parachute rules (which, because of space limitations, we wont consider here), there is still plenty to know and do when dealing with outstanding ISOs andor NSOs held either by the acquiring or the Target company. In many transactions, the buyer and Target will agree that the Targets obligations under its options plans will be assumed by the buyer. Often, substitute options to purchase buyers stock will be swapped for the outstanding options to purchase the Target stock. Generally, the buyer will be able to make this substitution so that the employeeoptionholders are not taxable on this substitution itself. In such a substitution, the Targets optionholders will generally be able to preserve the gain inherent in their old Target options, while maintaining a continuing stake in the appreciation of the ongoing (post-acquisition) enterprise. Given the elaborate regime for ISOs mdash and (by comparison) the loosey-goosey rules for NSOs mdash ISOs and NSOs need to be separately considered in an analysis of assumptions and substitutions of options. Where the Target has outstanding ISOs, one huge concern will be preserving the qualified ISO status of those options. Some option plans contain hidden traps that would disqualify the ISO treatment. For example, the Targets plan may provide that ISOs vest automatically on a change in control. This could cause a large number of options to lose ISO status because of the annual dollar cap (100,000) mentioned earlier. It is also important to insure that the assumption does not result in a modification of the ISOs. Modification here is a technical term with (perhaps not surprisingly) negative consequences. A modification may occur if the option terms change, giving the employee additional benefits. The reason the determination whether an ISO is modified is so important is what happens if it is treated as modified: the option is treated as reissued as of the date of the modification. On this point, see I. R.C. sect424(h)(1) Reg. sect1.425-1(e)(2). This reissuance treatment means the option will be retested as of that moment to see if it satisfies all of the ISO requirements. Recall the long list of requirements that must be satisfied for an option to qualify as an ISO (see Tax and Accounting Treatment of ISOs above). It is a fairly odious list. For a variety of reasons, especially the fair market value of the underlying shares in the context of a merger or acquisition, it may well exceed the option exercise price and thus preclude ISO treatment if this retesting must occur. Specialized Meaning of Corporate Transaction Still, there may be a silver lining here. If an ISO is substituted or assumed in a corporate transaction, that substitution or assumption is not treated as a modification (1) as long as the new option satisfies a spread test, and a ratio test, and (2) as long as it does not provide additional benefits that were not provided under the old option. Before defining the spread and ratio tests, lets look at what constitutes a corporate transaction. Two conditions must be met before a transaction will be considered a corporate transaction. First, the transaction must involve one of the following: a merger or consolidation, an acquisition of property or stock by any corporation, a spinoff, split-up or split-off, a reorganization or any partial or complete liquidation (see I. R.C. sect424(a) Reg. sect1.425-1(a)(1)(ii)). Note that it is irrelevant whether the transaction qualifies as a tax-qualified reorganization under Section 368 of the Code. The second requirement is that the transaction must result in a significant number of employees being transferred to a new employer, or discharged. (And, yes, there can be debates about the relative meaning of the term significant number of employees here) Assuming a corporation transaction (as defined) has occurred, the assumption or substitution of the ISO will be fine, as long as both the spread and ratio tests are met. The spread test is met if the aggregate spread of the new option (immediately after the substitution or assumption) is not more than the aggregate spread of the old option immediately before the substitution or assumption. This spread is the excess of the aggregate fair market value of the shares subject to the option over the aggregate option price for those shares. (See I. R.C. sect424(a)(1) Reg. sect1.425-1(a)(1)(i).) The ratio test is met by doing a share-by-share comparison. The ratio of the option price to the fair market value of the shares subject to the new option immediately after the substitution or assumption must be no more favorable to the optionee than the ratio of the option price to the fair market value of the shares subject to the old option (immediately before the substitution or assumption). This spread test is only regulatory (it does not appear in the Code itself). Examples in the Regulations help explain and illustrate both the spread and the ratio tests. See Reg. sect1.425-1(a)(4). Predictably, there are some determinations to be made in assessing whether these tests are met. For both tests, the parties may adopt any reasonable method to determine the fair market value of the stock subject to the option. Stock listed on an exchange can be based on the last sale before the transaction or the first sale after the transaction, as long as the sale clearly reflects the fair market value. Or, an average selling price may be used during a longer period. The fair market value can also be based on the stock value assigned for purposes of the deal (as long as it is an arms-length deal). Even if one gets over the corporate transaction hurdle, the spread hurdle and the ratio hurdle, someone must also analyze the transaction to determine whether the new option provides any additional benefits to the optionholders. If it does, the ISOs assumed or substituted will be a problem. The new option must not provide the optionholder with additional time to exercise or more favorable terms for paying the exercise price. Significantly, though, shortening the period during which the option may be exercised (or accelerating vesting) are not treated as additional benefits. The acceleration of vesting exception is an important one and is widely used. Although the rules regarding assumption of ISOs are complex (actually, more complex than the above brief summary indicates) and a variety of issues can come up in that context, cancelling ISOs turns out to be remarkably simple. The tax consequences on a cancellation of ISOs are governed by Section 83 of the Code. If the ISO does not have a readily ascertainable fair market value at the time it was granted, then Section 83 requires that the cash or property received in cancellation of the option be treated the same as if the cash or property were transferred pursuant to the exercise of the option. (See Reg. sect1.83-7(a).) Thus, if the cash or property received on cancellation is fully vested, then the optionholder would recognize income on the cancellation of the option equal to this amount (less any amount paid by the optionholder to acquire the option, typically nothing). This income constitutes wages subject to withholding for income and employment taxes, and will generate a corresponding deduction to the company. Where the property received in exchange for the option (on its cancellation) is not substantially vested (lets say restricted stock is used, for example), then the cancellation transaction will not be taxable until the property becomes substantially vested. Again, these are the rules set out in (and in the regulations underlying) Section 83. Consequently, it should be possible for the employee to elect to take the property even before substantial vesting into income by making a Section 83(b) election. Treatment of NSOs in Deal The treatment of NSOs in a transaction, as with the initial issuance of NSOs, is a good deal simpler than the rules for ISOs. If a buyer wishes to assume the Targets NSOs, one looks to Section 83 to determine the tax consequences to both the optionholders and the company. Recall that Section 83 does not generally apply to the grant of an option without an ascertainable fair market value. If an employee exchanges an NSO that does not have a fair market value in an arms-length transaction, the question is what he or she gets. Section 83 will apply to the transfer of the money (or other property) received in exchange. Thus, if the new NSO received in exchange for the old NSO does not have a readily ascertainable fair market value, the employee will not recognize income in the exchange, nor will the company get a deduction. Of course, NSOs may have some value when they are issued. Yet, this value generally is not readily ascertainable unless the option is actively traded on an established market. Assuming it is not actively traded on an established market, it will not have a readily ascertainable value unless all of the following exist for the option: it is immediately exercisable in full it (or the property subject to the option) is not subject to any restriction or condition, other than a lien or other condition to secure payment, that has a significant effect on the fair market value of the option and its fair market value is readily ascertainable in accordance with the Regulations. See Reg. sect1.83-7(b). Most NSOs do not satisfy all four of these conditions, so dont have a readily ascertainable fair market value. Unlike ISOs, with an NSO there is no need to focus on whether the assumption or substitution of the NSO results in a modification. There is simply no qualified status to interrupt. Thus, the holder of an NSO should not recognize income where the terms of the new option are different than the terms of the old. This is somewhat of a murky area, though. For example, suppose the new option has an exercise price that is nominal in relation to the fair market value of the underlying shares. Here, the optionholder may have to recognize the income on the transaction. If the buyer chooses to give the optionholder an alternative, to convert the option into an option in the buyer, or to take cash (or other property) for the option now, the situation is also easier with NSOs than with ISOs. Someone choosing cash will recognize income in an amount equal to the amount of cash received, less any amount paid for the option (but the amount paid is most typically zero). An optionholder who elects not to take cash should not be taxed. One place where the rules for ISOs and NSOs are remarkably parallel concerns cancellation. Although most of the complexity associated with the treatment of options (either ISOs or NSOs) in merger and acquisition transactions involves assumptions and substitutions, not too much can go wrong when it comes to a cancellation. If the NSOs are simply canceled in the deal, then the employee looks to Section 83 to determine how he or she is taxed. Remarkably, this is the same set of rules that will apply when an ISO is cancelled. Thus, the above discussion concerning cancellation of ISOs applies to cancellation of NSOs as well. Accounting Treatment Change Finally, there can be accounting issues on a modification. Under Financial Accounting Standards Board Interpretation No. 44 (FIN 44), Accounting for Certain Transactions Involving Stock Compensation, an assessment as to whether the proposed modification provides for a change to the life of the employee stock options through an extension of the exercise period or a renewal of the exercise period would need to be made. The assessment should also determine whether the modification changes the exercise price of the employee stock options or the number of shares the employee is entitled to receive. A modification that does not affect the life of the stock option, the exercise price, or the number of shares to be issued has no accounting consequence. In most cases, a modification of this type would not affect the life of the stock option, the exercise price, or the number of shares to be issued. Accordingly, a new measurement date would not be deemed to have occurred. Treatment of Options in MampA Deals . Vol. 9, No. 10, MampA Tax Report (May 2001), p. 5.Accounting for Stock-Based Compensation (Issued 1095) This Statement establishes financial accounting and reporting standards for stock-based employee compensation plans. Zu diesen Plänen gehören alle Vereinbarungen, durch die die Arbeitnehmer Aktien oder andere Eigenkapitalinstrumente des Arbeitgebers oder des Arbeitgebers erhalten, Verbindlichkeiten gegenüber Arbeitnehmern in Beträgen, die auf dem Preis der Arbeitgeberbestände beruhen. Beispiele sind Aktienkaufpläne, Aktienoptionen, eingeschränkte Aktien und Aktienwertsteigerungsrechte. Diese Aussage gilt auch für Geschäfte, bei denen ein Unternehmen seine Eigenkapitalinstrumente zum Erwerb von Waren oder Dienstleistungen von Arbeitslosen ausstellt. Diese Transaktionen sind auf der Grundlage des beizulegenden Zeitwertes der erhaltenen Gegenleistung oder des beizulegenden Zeitwertes der ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente zu erfassen, je nachdem, welcher Wert zuverlässiger messbar ist. Bilanzierung von Aktienbasierten Vergütungen an Mitarbeiter Diese Aufstellung definiert eine beizulegende Zeitwertbasierte Methode zur Bilanzierung einer Mitarbeiteraktienoption oder eines ähnlichen Eigenkapitalinstruments und ermutigt alle Gesellschaften, diese Methode zur Bilanzierung aller ihrer Mitarbeiterbeteiligungspläne anzunehmen. Allerdings erlaubt es auch einem Unternehmen, die Entschädigungskosten für diese Pläne weiter zu messen, wobei die von der APB-Stellungnahme Nr. 25 vorgeschriebene auf der Grundlage der inhaltlichen Wertbasierten Rechnungslegung verwendet wird. Die Methode der beizulegenden Zeitwertmethode ist der Methode der Methode 25 vorzuziehen, um eine Änderung des Rechnungslegungsgrundsatzes unter APB Stellungnahme Nr. 20, Buchhaltungsänderungen zu rechtfertigen. Unternehmen, die mit der Bilanzierung in Stellungnahme 25 verbleiben, müssen die Pro-forma-Angaben des Nettoeinkommens und, falls vorhanden, des Ergebnisses je Aktie vornehmen, als ob die in dieser Erklärung definierte beizulegende Zeitwertbasierte Methode angewandt worden wäre. Im Rahmen der beizulegenden Zeitwertmethode werden die Vergütungskosten zum Erwerbszeitpunkt auf der Grundlage des Wertes der Ausschüttung bewertet und über die Dienstzeit erfasst, die in der Regel die Sperrfrist beträgt. Im Rahmen der intrinsischen Wertbasierten Methode sind die Entschädigungskosten der Überschuss des Marktpreises der Aktie zum Stichtag oder sonstigen Bewertungstermin über den Betrag, den ein Mitarbeiter für den Erwerb der Aktie zahlen muss. Die meisten festen Aktienoptionspläne - die gebräuchlichste Art des Aktienvergütungsplans - haben zum Zeitpunkt der Gewährung keinen intrinsischen Wert, und unter Stellungnahme 25 werden keine Entschädigungskosten für sie erfasst. Vergütungskosten werden für andere Arten von aktienbasierten Vergütungsplänen unter Stellungnahme 25 erfasst, einschließlich Pläne mit variablen, meist leistungsorientierten Merkmalen. Aktienvergütungsprämien, die durch Ausgabe von Eigenkapitalinstrumenten ausgegeben werden sollen Für Aktienoptionen wird der beizulegende Zeitwert unter Verwendung eines Optionspreismodells ermittelt, das den Aktienkurs zum Zeitpunkt der Gewährung, den Ausübungspreis, die voraussichtliche Laufzeit der Option, die Volatilität berücksichtigt Der zugrunde liegenden Aktie und der erwarteten Dividenden und der risikolose Zinssatz über die erwartete Laufzeit der Option. Nichtstaatliche Körperschaften sind berechtigt, den Volatilitätsfaktor bei der Schätzung des Wertes ihrer Aktienoptionen auszuschließen, der zu einem Mindestwert führt. Der beizulegende Zeitwert einer zum Stichtag geschätzten Option wird nicht nachträglich auf Änderungen des Kurses der zugrunde liegenden Aktie oder ihrer Volatilität, der Laufzeit der Option, der Dividenden auf dem Aktienbestand oder des risikofreien Zinssatzes angepasst. Der beizulegende Zeitwert eines Anteils an nicht ausgegebenen Aktien (in der Regel als beschränkte Bestände bezeichnet), der an einen Arbeitnehmer vergeben wird, wird zum Marktpreis eines Anteils an einer nicht beschränkten Aktie am Stichtagstag bewertet, es sei denn, eine Beschränkung wird nach dem Erwerb des Arbeitnehmers verhängt Recht darauf, in welchem Fall der beizulegende Zeitwert unter Berücksichtigung dieser Einschränkung geschätzt wird. Employee Stock Purchase Plans Ein Mitarbeiterbeteiligungsplan, der es den Mitarbeitern ermöglicht, Aktien zu einem Abschlag vom Marktpreis zu erwerben, ist nicht kompensatorisch, wenn er drei Bedingungen erfüllt: (a) Der Rabatt ist relativ klein (5 Prozent oder weniger erfüllt diese Bedingung automatisch, obwohl in In einigen Fällen kann ein größerer Abschlag auch als nicht kompensatorisch gerechtfertigt sein), (b) im Wesentlichen alle Vollzeitmitarbeiter können auf einer gerechten Basis teilnehmen, und (c) der Plan enthält keine Optionsmerkmale, die es dem Mitarbeiter ermöglichen, die Aktie an einem zu erwerben Fester Rabatt vom geringeren Marktpreis zum Stichtag oder Kaufdatum. Stock Compensation Awards erforderlich, um durch die Zahlung von Bargeld abgewickelt werden Einige aktienbasierte Vergütungspläne erfordern einen Arbeitgeber, einen Mitarbeiter zu zahlen, entweder auf Anfrage oder zu einem bestimmten Datum, ein Geldbetrag durch die Erhöhung der Arbeitgeber Aktienkurs von einem bestimmten Niveau bestimmt. Das Unternehmen muss die Vergütungskosten für diese Auszeichnung in Höhe der Änderungen des Aktienkurses in den Perioden messen, in denen die Änderungen eintreten. Diese Aussage verlangt, dass ein Arbeitgeber-Abschluss enthält bestimmte Angaben über Aktien-basierte Mitarbeiter Entschädigung Vereinbarungen unabhängig von der Methode verwendet, um sie zu berücksichtigen. Die von einem Arbeitgeber, der die Rechnungslegungsvorschriften der Stellungnahme 25 weiterhin anwendbar ist, anzugebenden Pro-forma-Beträge werden die Differenz zwischen den im Nettoeinkommen enthaltenen Vergütungskosten und den damit verbundenen Kosten, die in der hierin festgelegten beizulegenden Zeitwertmethode bewertet werden, Statement, einschließlich Steuereffekte, falls vorhanden, wäre in der Gewinn - und Verlustrechnung erfasst worden, wenn die Methode des beizulegenden Zeitwerts verwendet worden wäre. Die geforderten Pro-forma-Beträge spiegeln keine sonstigen Anpassungen des ausgewiesenen Reingewinns oder, falls vorhanden, des Ergebnisses je Aktie wider. Gültigkeitsdatum und Übergang Die Rechnungslegungsvorschriften dieser Erklärung sind für Transaktionen gültig, die in Geschäftsjahren eingegangen sind, die nach dem 15. Dezember 1995 beginnen, obwohl sie bei der Emission verabschiedet werden können. Die Offenlegungspflichten dieser Erklärung sind für Abschlüsse für Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 15. Dezember 1995 beginnen, oder für ein früheres Geschäftsjahr, für das diese Erklärung zunächst für die Anerkennung von Entschädigungskosten angenommen wurde. Pro-forma-Offenlegungen, die für Unternehmen bestimmt sind, die sich dafür entscheiden, die Entschädigungskosten unter Verwendung der Stellungnahme 25 weiter zu messen, müssen die Auswirkungen aller in den Geschäftsjahren gewährten Prämien enthalten, die nach dem 15. Dezember 1994 beginnen. Pro-forma-Angaben für im ersten Geschäftsjahr begonnene Prämienbeginn nach Dezember 15, 1994, müssen nicht in den Jahresabschluss für dieses Geschäftsjahr einbezogen werden, sondern sollten nachträglich vorgelegt werden, wenn der Jahresabschluss für dieses Geschäftsjahr für Vergleichszwecke mit einem Jahresabschluss für ein späteres Geschäftsjahr dargestellt wird. PRÄSENZBIBLIOTHEK
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